AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Dalumo – Peter Obenaus

§ 1 Allgemeines
1. Alle Angebote, Lieferungen, Aufträge und die Vergabe von Nutzungsrechten erfolgen zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Fotografen in der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Anderweitige Nutzungsbedingungen müssen gesondert vereinbart werden.
2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit, es sei denn, diesen wird ausdrücklich zugestimmt. Anderenfalls darf das Bildmaterial nicht genutzt werden.

§ 2 Bestellungen/Auftragsabwicklung

  1. Dalumo ist kein Webshop. Es könne keine Fernabsatzverträge über die webseite von Dalumo abgeschlossen werden.
  2. Bestellungen erfolgen außerhalb der webseite in direktem Kontakt mit dem Fotografen Peter Obenaus: kontakt@studio-obenaus.de

3. Werden Kostenvoranschläge unterbreitet, so sind diese grundsätzlich unverbindlich. Wird ein Kostenvoranschlag um mehr als 15 % überschritten, wird dies mitgeteilt, sobald es absehbar ist.
4. Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Fotografen bestätigt werden. Für Fristüberschreitungen wird nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit gehaftet.

5. Werden Leistungen Dritter benötigt, so ist der berechtigt, diese für den Kunden zu erwerben.

§ 3 Urheberrecht
1. Der Kunde erkennt die Urheberschaft des Fotografen an.
2. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild. Dies gilt ausdrücklich auch für Werbung, Einblendungen in Fernsehsendungen und Filmen oder anderen Medien.
3. Geliefertes analoges Bildmaterial bleibt stets Eigentum des Fotografen. Es wird ausschließlich vorübergehend und zum Erwerb von Nutzungsrechten zur Verfügung gestellt. Entsprechendes gilt für digitales Bildmaterial.

§ 4 Nutzungsrecht
1. Die angebotenen Fotokunstwerke sind urheberrechtlich geschützt. Der Kunde erhält das Eigentum an dem konkret erworbenen Abzug. Der Kunde erwirbt darüber hinaus keine weiteren Verwertungsrechte an der abgebildeten Fotografie. Insbesondere werden keine Rechte zur Vervielfältigung, zur öffentlichen Zugänglichmachung (z.B. im Internet) oder zur öffentlichen Ausstellung eingeräumt. Diese Nutzungshandlungen bedürfen jeweils der ausdrücklichen Zustimmung von DALUMO, es sei denn, dass anwendbare Urhebergesetz erlaubt ausnahmsweise eine Vervielfältigung (z.B. für private Zwecke) oder eine sonstige Nutzung. Die Vervielfältigung muss generell ausgeschlossen sein.
2. Die Nutzung durch Dritte bedarf in jedem Fall der ausdrücklichen Zustimmung des Fotografen und ist gesondert zu vergüten.
3. Urheberrechtshinweise an dem Abzug dürfen nicht entfernt oder in sonstiger Weise unkenntlich gemacht werden.
4. Die Speicherung oder Vervielfältigung auf Datenträgern bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Fotografen und ist gesondert zu vergüten. Etwas anderes gilt nur dann, wenn dieses zur technischen Verarbeitung und Verwaltung im Rahmen der eingeräumten Nutzung erforderlich ist. 5. Der Besteller eines Bildes i.S. von § 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 UrhG wird ausdrücklich abbedungen.
6. Jede Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials ist ohne Zustimmung des Fotografen untersagt.

7. Der Fotograf ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Kunden herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Der Fotograf haftet nicht für den Bestand und/oder die Möglichkeit einer erneuten Lieferung der Daten.
8. Werden ausschließliche Nutzungsrechte eingeräumt, so bleibt der Fotograf berechtigt, die Bilder im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden bzw. verwenden zu lassen.

§ 5 Haftung

Bei durch DALUMO und/oder seiner Erfüllungshilfen verursachten Schäden haftet DALUMO bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, auch seiner Erfüllungsgehilfen, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das gleiche gilt bei fahrlässig verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Ansprüchen gem. §§ 1, 4 Produkthaftungsgesetz. Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haften DALUMO und seine Erfüllungsgehilfen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden (wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Kunde vertrauen darf). Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

§ 6 Mitwirkung
1. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist der Fotograf berechtigt, den hierdurch entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
2. Der Kunde verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Holt der Kunde nach Aufforderung die Aufnahmeobjekte nicht spätestens nach zwei Werktagen ab, ist der Fotograf berechtigt, gegebenenfalls Lagerkosten zu berechnen oder bei Blockierung seiner Studioräume die Gegenstände auf Kosten des Kunden auszulagern.
3. Das Honorar ist während des Verzugs zu verzinsen. Der Verzugszinssatz beträgt per anno fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Bei Rechtsgeschäften zwischen Unternehmern beträgt der Zinssatz acht Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
4. Dem Kunden bleibt seinerseits vorbehalten nachzuweisen, dass ein Schaden in der verlangten Höhe nicht oder zumindest wesentlich niedriger entstanden ist.
5. Der Kunde versichert, dass er an allen dem Fotografen übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Kunde.

§ 7 Gewährleistung
1. Hat der Kunde dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Bilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch- technischen Gestaltung ausgeschlossen.
2. Grundsätzlich werden die Werke für die Abnahme durch den Fotografen ausgewählt. Überlässt der Fotograf dem Kunden mehrere Werke zur Auswahl, hat der Kunde die nicht ausgewählten Werke unverzüglich zu vernichten.
3. Mängelrügen sind innerhalb von 2 Wochen nach Ablieferung zu erheben. Anderenfalls gelten die Leistungen als vertragsgemäß.
4. Wünscht der Kunde, dass der Fotograf ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren und gesondert zu vergüten. Hat der Fotograf dem Kunden Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung des Fotografen verändert werden. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Kunden.

§ 8 Haftungsbegrenzung
1. Der Fotograf haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,

bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,aufgrund eines Garantieversprechens und, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist,

aufgrund zwingender Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.
2. Verletzt der Fotograf fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehender Ziffer unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Fotografen nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
3. Im Übrigen ist eine Haftung des Fotografen ausgeschlossen.
4. Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Fotografen für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
5. Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts abgebildeter Personen. Etwas anderes gilt nur dann, wenn ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt wird. Dem Kunden obliegt auch der Erwerb von weitergehenden Nutzungsrechten, wie etwa für abgebildete Kunstwerke sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung. Entsprechendes gilt für die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.

§ 9 Vertragsstrafe, Schadensersatz
1. Bei unberechtigter Verwendung, Entstellung, Weitergabe des Bildmaterials oder Vervielfältigung und für den Fall, dass der Kunde eine vorzunehmende Löschung von Daten unterlassen hat , wird vorbehaltlich der Geltendmachung weiterer Schadenersatzsprüche ein Mindesthonorar in Höhe des Fünffachen des vereinbarten, üblichen oder des anhand der jeweils gültigen Sätze der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing zu ermittelnden Nutzungshonorars fällig.
2. Wird der Urhebervermerk, sofern nicht ausnahmsweise auf das Benennungsrecht verzichtet wurde, unterlassenen, unvollständig wiedergegeben oder nicht zutreffend angebracht, ist ein Zuschlag in Höhe von 100% auf das vereinbarte bzw. übliche Nutzungshonorar zu zahlen.

§ 10 Datenschutz
Die personenbezogenen Daten des Kunden werden vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften behandelt. Eine Weitergabe der Daten ohne ausdrückliche Einwilligung erfolgt nicht bzw. nur im Rahmen der notwendigen Abwicklung des Vertrages, etwa an die mit der Durchführung des Vertrages betrauten Unternehmen.

§ 11 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
1. Anwendbar ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit diese Rechtswahl nicht dazu führt, dass einem Verbraucher hierdurch zwingende verbraucherschützende Normen entzogen werden.
2. Ist der Kunde Kaufmann, ist das Gericht an dem Sitz des Fotografen zuständig, sofern nicht für die Streitigkeit ein ausschließlicher Gerichtsstand begründet ist. Dies gilt auch, wenn der Kunde keinen Wohnsitz innerhalb der Europäischen Union hat.

§ 12 Schlussbestimmungen
Soweit eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig oder undurchsetzbar ist oder wird, bleiben die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages hiervon unberührt.